CASATI - RECHTSANWÄLTE

Claus Casati © RobertPolster

Dr. Claus Casati

geboren: 3.9.1970

Sponsion Magister der Wirtschaftswissenschaften: 1992

Sponsion Magister Rechtswissenschaften: 1995

Promotion Doktor der Rechtswissenschaften: 1998

Rechtsanwalt seit: 2001 (Kanzlei in 1060 Wien, Mariahilferstraße 1b/17)

Publikationen: Zahlreiche Publikationen insbes. zum Vergaberecht zuletzt Beiträge in RPA (Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe) und ZVB (Zeitschrift für Vergaberecht & Bauvertragsrecht), Herausgeber Manz-Verband Vergaberecht

ÖWAV: Leiter Vergabeausschuss des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbands (ÖWAV) www.oewav.at seit 2004 - zuletzt herausgegeben Leitfaden Vergaberecht.

Veranstaltungen: Mitorganisator und Vortragengender beim Jährlichen Seminar des ÖWAV: "Vergaberecht für die Praxis", seit 2005


-  Tätigkeitsschwerpunkte  -

Auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts beschäftigt sich Claus Casati vertieft mit:

  • Vergaberecht
  • wettbewerbsrechtlichen Fragen (Beihilferecht, Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, Kartellrecht und Immaterialgüterrecht)
  • Fragen zum öffentlichen Personenverkehr (Kraftfahrliniengesetz, Eisenbahngesetz, ÖPNRV-G und PSO Verordnung 1370/2007)
  • öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (insbesondere Gewerberecht, Datenschutz, Abfallwirtschaftsrecht, Rettungswesen und Kunstrückgabegesetz)
  • Zivilrechtlichen Angelegenheiten (insbesondere Handelsvertreterrecht, Bau- und Vertragswesen)

Casati beschäftigt sich seit 1995 intensiv mit vergaberechtlichen Fragen. Er hat seine Dissertation zum Thema "Vergabefremde Aspekte der öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere unter Berücksichtigung von Gegengeschäften" an der Universität Wien, bei Univ. Prof. Dr. Korinek und Univ. Prof. Dr. Aicher, verfasst.

Neben zahlreichen Publikationen und einer intensiven Vortragstätigkeit betreut Casati laufend zahlreiche öffentliche Auftraggeber bei der Abwicklung von Vergabeverfahren einschließlich der Erstellung aller hiefür erforderlichen Ausschreibungsunterlagen (insbesondere auch der erforderlichen Leistungsverträge).

Darüber hinaus vertritt er zahlreiche Bieter/Bewerber in Verfahren vor den Vergabekontrollbehörden und Zivilgerichten.

Die langjährige Beschäftigung mit vergaberechtlichen Fragen in allen Details und aus allen Blickwinkeln verbunden mit wirtschaftlichem Sachverstand ermöglicht ihm, komplexe Angelegenheiten einfach zu kommunizieren, Vergabekontrollverfahren für seine Mandanten erfolgreich abzuschließen sowie Vergabeverfahren bestmöglich (weitgehend friktionslos) abzuwickeln. Wirtschaftlicher Sachverstand gepaart mit langjährigem vergabespezifischem Know-How sind Garant für eine bestmögliche Beratung und Vertretung.

Ein besonderer Schwerpunkt der vergaberechtlichen Praxis besteht im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, des öffentlichen Personenverkehrs, der Beschaffung von IT-Dienstleistungen einschließlich komplexer Softwareprogrammen und Bauvorhaben (insbesondere im Rahmen funktionaler Ausschreibungen).

Beratung und Betreuung der öffentlichen Hand in Fragen der wettbewerbsrechtskonformen Ausgestaltung der Daseinsvorsorge, wie insbesondere zu Fragen einer wettbewerbsrechtskonformen Ausgestaltung der Abfall- und Abwasserentsorgung sowie des Personennahverkehrs. Hinzu kommen laufende Beratung und Betreuung der öffentlichen Hand in Fragen der gemeinschaftsrechtskonformen Gewährung von Finanzmitteln ebenso wie Fragen der Notifikation von Einzelbeihilfen und Beihilfenregelung. Darüber hinaus berät und vertritt Casati Unternehmen/öffentliche Institutionen im Zusammenhang mit der Erlangung von Subventionen/Beihilfen und deren Genehmigung durch die Kommission und nationale Gerichte/Behörden.

Casati ist unter anderem Lektor zum Thema Beihilfenrecht an der Fachhochschule des Berufsförderungsinstituts Wien.

Flankierend zu Fragen des Beihilfenrechts sind (kartell-)rechtliche Regelungen zu marktmächtigen Unternehmen in der Beratungspraxis zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für öffentliche Unternehmen als auch private Unternehmen, insbesondere im Bereich der Mineralölwirtschaft. Hier berät Casati Tankstellenpächter gegenüber den zumeist marktmächtigen Mineralölkonzernen sowohl im Hinblick auf kartellrechtliche Fragen als auch Fragen des Handelsvertreterrechts.

Flankierend ist Casati im Bereich des unlauteren Wettbewerbs tätig; sei es im Zusammenhang mit vergaberechtlichen Angelegenheiten, sei es im Zusammenhang mit marktmächtigen Unternehmen, sei es als Teil des täglichen Wettbewerbs Privater untereinander. Bestmögliche Rechtssicherheit gewährt eine prophylaktische Kontrolle und Beratung in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Die Beantwortung allgemeiner wettbewerbsrechtlicher Fragen, ein kurzer Blick auf beabsichtigte Verpackungen/Werbekampagnen zählen zum Tätigkeitsbereich von Casati

Auch in Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes unterstützt Sie das Team Casati gerne. Marken, Erfindungen, geistig-schöpferische Werke und Muster sind aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Auch hier gilt, dass eine prophylaktische Beratung Werte schützt und schafft. Das Team Casati unterstützt Sie gerne bei

  • Markenrechtsanmeldungen
  • Geschmacksmusteranmeldungen
  • Konzeption und Verhandlungen von Lizenzverträgen, insbesondere im Software-Bereich
  • Prüfung allfälliger Eingriffe
  • Vermittlung von (Patent-)Anwälten

Langjährige Betreuung der öffentlichen Hand zu Fragen des öffentlichen Personenverkehrs in Theorie und Praxis. Casati beschäftigt sich mit Fragen der gemeinschaftskonformen Finanzierung von Verkehrsunternehmen, der gemeinschaftskonformen Vergabe von Verkehrsdiensteverträgen sowie der Gewährung von Konzessionen zum Betrieb von Kraftfahrlinien und Eisenbahnen. Dazu hat er diverse Vergabeverfahren für (Sektoren-)Auftraggeber durchgeführt und unterstützt insbesondere auch Privatbahnen bei den diversen Beschaffungsvorhaben (von der Beschaffung von Schienenfahrzeugen hin zur Instandsetzung der Schieneninfrastruktur)

Das öffentliche Recht erfasst unzählige Verwaltungsmaterien. Neben der Kenntnis des einschlägigen Gemeinschaftsrechts, erfordert es profunde Kenntnis des österreichischen Verfassungsrechts, des Verwaltungsverfahrensrechts und der jeweiligen Verwaltungsmateriengesetze. Eine intensive Ausbildung im Bereich des öffentlichen Rechts (Casati war mehr als 5 Jahre Konzipient und Substitut von Univ. Prof. DDr. Walter Barfuß) haben ihn zu einem intensiven Kenner des öffentlichen Rechts gemacht. Vor allem in folgenden Verwaltungsmaterien hatte er bisher die Gelegenheit intensiv praktisch tätig zu sein und erhebliches Know-How zu erwerben:

  • Rettungswesen (laufende Betreuung diverser Anbieter von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen, wie zB Vertretung vor dem EuGH in der Rechtssache C- 76/97 Tögel/NÖGKK)
  • Datenschutzrecht (Behandlung zahlreicher datenschutzrechtlicher Fragen sowie Lektor des BFI Wien zum Thema "Datenschutzrecht")
  • Gewerbeordnung (Fragen der Gewerbeordnung und der damit verbundenen Nebengesetze stellen sich in vergaberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Verfahren ebenso wie bei der täglichen Beratung)
  • Kunstrückgabegesetz (das österreichische Kunstrückgabegesetz ermächtigt den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur die vom Naziregime geraubten Kunstgegenstände an den ehemaligen Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolger zurückzugeben. Casati beschäftigt sich mit damit verbundenen Fragen, insbesondere jenen des internationalen Erbrechts)
  • Abfallrecht (Fragen der Genehmigung von Anlagen nach AWG und der Verbringung von Abfällen ins Ausland zählen zur laufenden anwaltlichen Praxis)

Kern nahezu einer jeden juristischen Tätigkeit ist eine profunde Kenntnis des Zivilrechts. Zivilrechtliche Fragen sind vor allem im Rahmen von Vergabeverfahren zu beantworten/zu regeln. Vor allem erfordert das tägliche Beratungsgeschäft Antworten zu zivilrechtlichen Fragen, insbesondere in der Vertragsgestaltung. So zählt vor allem die Vertragsgestaltung zu unserem täglichen Geschäft (insbesondere Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Liefer- und Leistungsverträgen sowie Liegenschaftsverträgen).

Neben der Vertragsgestaltung zählen vor allem folgende zivilrechtliche Themen zum Tätigkeitsschwerpunkt von Casati:

  • Vereinbarungen im Bereich Informationstechnologien aller Art einschließlich Vereinbarung zur Erstellung/Nutzung komplexer Softwareprogramme
  • Vertriebsverträge, wie zB Tankstellenpachtverträge
  • Bauverträge (Ergänzungen zu den einschlägigen ÖNORMEN und deren Auslegung und praktische Anwendung)
  • Liegenschaftskaufverträge/-mietverträge

-  Casati Vergabeportal  -


-  Aktuelles  -

Handelsblatt - Österrichs beste Anwälte

Auszeichnung "Österreichs Beste Anwälte 2024"

Das Handelsblatt hat in Kooperation mit Best Lawyers erneut die besten Wirtschaftsanwälte Österreichs ausgezeichnet. Wir freuen uns für unseren Partner Claus Casati, der mit der Auszeichnung "Österreichs Beste Anwälte 2024" geehrt wurde. Hervorgehoben wurde unsere Expertise im Öffentlichen Wirtschaftsrecht.

Unser Team strebt stets nach Exzellenz, und es ist eine Ehre, harte Arbeit anerkannt zu sehen.

Alle Ergebnisse finden Sie unter: https://lnkd.in/d_cQujzp

#handelsblatt #bestlawyers #casati #vergaberecht

Wir sponsern das Mumok!

Unsere Kanzlei hat am Mittwoch im Rahmen des Fundraisings “Private Viewing und Apéro” im mumok - Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien einen ausgewählten Kreis von Freunden und Kollegen eingeladen.

Zusammen durften wir die neue Ausstellung “Avant-Garde and Liberation: Zeitgenössische Kunst und dekoloniale Moderne” vorbesichtigen und mit den Künstlerinnen und Künstlern über ihre neuesten Projekte plaudern. Anschließend folgte ein gemeinsames Dinner in den Räumlichkeiten des Museums.

Es macht uns als Kanzlei immer wieder stolz, gemeinnützige Projekte zu fördern und moderne Kunst zu unterstützen.

https://www.linkedin.com
#Fundraising #Kunst #Casati #Vergaberecht

mumok
Claus Casati - Flugrettung in Österreich

Dr. Casati gibt neue Fachliteratur heraus!

Im neuen Buch „Flugrettung in Österreich“ (2024), publiziert von MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH und herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Walter Schrammel, hat Dr. Casati das vierte Kapitel verfasst, das sich mit vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Flugrettung in Österreich auseinandersetzt.

Zu diesem Anlass wurde am 29. Mai in den #Justizpalast in Wien eingeladen. Wir danken unseren Co-Autoren Mag. Michael Bartl, Univ.-Prof. Dr. Walter Schrammel, Dr. Alexander Höller, LL.M., Mag. Joachim J. Janezic, Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M., Dr. Rainer Knyrim, Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller, Univ.-Lektor Dr. Michael M. Pachinger, CIPP/E und der ÖAMTC Flugrettung für das tolle Event.

#Vergaberecht #Wettbewerbsrecht #Casati #Rechtsanwälte

Claus Casati - JETzt: Podcast

JETzt: "Totalunternehmerverfahren" - Podcast

Totalunternehmerverfahren – Dr. Claus Casati als Diskutant im JETzt: Podcast vom 15. April 2024 der Kammer der ZiviltechnikerInnen | ArchitektInnen und IngenieurInnen“

Shownotes: In dieser Episode beleuchten wir sämtliche Aspekte zu einem für Ziviltechniker:innen wichtigen Thema „Totalunternehmerverfahren“. 

Im Gespräch mit:

Präsident Architekt Dipl.-Ing. Bernhard Sommer
Vizepräsident Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Peter Bauer, IK für Bauingenieurwesen
Rechtsanwalt Dr. Claus Casati

Moderation: Leitung Kammerorganisation Mag. Eva-Maria Rauber-Cattarozzi

► JETzt: "Totalunternehmerverfahren" - Episode abspielen 34:36

Neue Angebots- und Vertragsbestimmungen der Stadt Wien seit 01.03.2024

Die Vereinbarung der Allgemeinen Teilnahmebestimmungen der Stadt Wien für Vergabeverfahren (WD 307) und der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (WD 313) bzw. der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen (WD 314) erfolgt durch die Anwendung des Formblattes "Angebot" (MD BD-SR 75). Weitere Details und Unterlagen finden Sie unter Teilnahme- und Vertragsbestimmungen der Stadt Wien.

Verlängerung der Schwellenwerteverordnung 2023

„Mit BGBl. II Nr. 405/2023 wurde die Schwellenwerteverordnung 2023 bis 31.12.2025 verlängert. Damit sind weiterhin Direktvergaben von öffentlichen Auftraggebern bis EUR 100.000,00 nicht ausschreibungspflichtig. Für die Möglichkeit eines nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Bauaufträgen gilt die Schwelle von einer Million Euro.“

Sarah Götz © Fotostudio Huger

Sarah Götz

Wir freuen uns, unsere werte Kollegin Frau Sarah Götz LL.M. (WU), LL.B. (WU) zur Aufnahme als Anwältin in die Rechtsanwaltskammer beglückwünschen zu dürfen.

Ihre Tätigkeitsgebiete umfassen: Vergaberecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, öffentlicher Personenverkehr, Gewerberecht & Zivilrecht.

Auf eine weitere gute Zusammenarbeit!
MMag. Dr. Claus Casati und sein Team

Vorträge Dr. Casati


-  Team  -

Team Casati © Fotostudio Huger

Ein engagiertes Team unterstützt Dr. Casati bei seinen Aufgaben mit Kompetenz, Erfahrung und Einsatzfreude.

Christine Schneider © Fotostudio Huger

Christine Schneider, Kanzleileitung, Vergaberechtsassistentin

Sarah Götz © Fotostudio Huger

Sarah Götz LL.M. (WU), LL.B. (WU) Rechtsanwältin

Mag.a Tanita Blažej © Fotostudio Huger

Mag.a Tanita Blažej, Rechtsanwaltsanwärterin

Mag.a Doris Brunner © Fotostudio Huger

Mag.Doris Brunner, Rechtsanwaltsanwärterin

Danijela Kukavica © Fotostudio Huger

Danijela Kukavica, Sekretariat

Selina Orhan,
juristische Mitarbeiterin,
seit 10/2021 bei Casati beschäftigt

Dafna Palfi,
juristische Mitarbeiterin,
seit 10/2021 bei Casati beschäftigt

Sophie Pourkarami,
juristische Mitarbeiterin,
seit 08/2022 bei Casati beschäftigt

Pius Pitzinger,
juristischer Mitarbeiter,
seit 03/2023 bei Casati beschäftigt

Niklas Ofner,
juristischer Mitarbeiter,
seit 09/2023 bei Casati beschäftigt

Lena Emily Maria Fill,
juristische Mitarbeiterin,
seit 05/2024 bei Casati beschäftigt

Lynn Rachel Efrati,
juristische Mitarbeiterin,
seit 06/2024 bei Casati beschäftigt


-  Publikationen  -

Claus Casati © Fotostudio Huger

Claus Casati ist Autor diverser Fachpublikationen im Bereich des öffentlichen Rechts, des Wettbewerbsrechts und des Vergaberechts. Anbei eine Liste ausgewählter Fachpublikationen:

  • „Auftragsvergabe- Instrument der Politik?“ (ecolex 1998, 363);
  • „Ökopunkte-Entscheidung: Ist der Zuschlag selbst bekämpfbar“ (ecolex 1998, 449);
  • “Public Procurement Remedies in Austria, in European Public Law” (Volume 4, Issue 1, 1998, 1);
  • „Alternativangebote“ (ecolex 1999);
  • „Wasserrechtliche Bewilligungspflicht für indirekte Einleiter“, (ÖZW 1999, 26);
  • „Ökologische Gesichtspunkte im europäischen Vergaberecht“ (RdU 2000/3, 93);
  • „Vom Glücksspielmonopol erfasste Ausspielungen“ (ÖJZ 2000, 13);
  • „Mergers & Acquisitions in den Fängen des Vergaberechts“ (RPA 2001, 58ff);
  • „Bietergemeinschaften am Gängelband des Gewerberechts?“ (RPA 2002/3, 1ff);
  • „Grundsätze im Vergaberecht – Leitlinien einer ordnungsgemäßen Auftragsvergabe“ (ZVB 11/2002, S 297 ff);
  • „Vergabe von Finanzdienstleistungen“ (ÖGZ, 6/2004, 12 ff);
  • „Ausgleichsleistungen und Vergabevorschriften“ (ZBV 2003/100, 292ff);
  • „2 Jahre BVergG 2002 – Eine kritische Betrachtung aus der Sicht der Auftraggeber“ (ÖGZ 2/2005);
  • „Aktuelle Entwicklungen im Personennahverkehr“ (ÖJZ 2005);
  • „Leitfaden für die Vorgangsweise bei der Auftragsvergabe in der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft“, (ÖWAV 2004 als Regelwerk);
  • „Vergabe von Dienstleistungen“ (ÖGZ 6/2004);
  • „Amthilfeersuchen an Gemeindeorgane“ (Ausgabe Nr. 42, Kommunales Management);
  • „Leitfaden Bundesvergabegesetz 2006“ (Hrsg Städtebund);
  • „Leitfaden für die Vorgangsweise bei der Auftragsvergabe in der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft“ (Hrsg ÖWAV);
  • „Zur Veröffentlichung eines Einkommenserhebungsberichts durch den Bgld Landes-Rechnungshof sowie den Rechnungshof“ (Hrsg. JBl);
  • „Die Aufgaben eines Rechnungshofs – eine Wahl zwischen Skylla und Charybdis?“ (Katzmann/Casati in ÖHW 2009/2010, S 208ff);
  • „Interkommunale Kooperation in der Abfallwirtschaft“ (ÖGZ 11/2011);
  • „Altlastsanierung unter Beteiligung eines privaten Auftraggebers“ (RPA 2/2012, Entscheidungsbesprechung);
  • „Die Novelle 2012 zum Bundesvergabegesetz – Erleichterungen und Verschärfungen“ (Aqua Press International 2012);
  • „Wettbewerbsrecht und Vergaberecht insbesondere im Zusammenhang mit Inhouse-Vergabe und Interkommunaler Kooperation“ (in RPA 5/2012, S 253 – 258);
  • „Sind Kanal- und Kläranlagenbetreiber Sektorenauftraggeber?“ (RPA 1/2013, S 5 - 10);
  • „BVA: Keine Umgehung bestandsfester Entscheidungen mittels Feststellungsantrag“ (RPA 2/2014, S 85 – 88);
  • „ORF kein öffentlicher Auftraggeber“ (RPA 3/2014, S 119 - 128);
  • „Zulässige interkommunale Zusammenarbeit“ – VwGH 17.6.2014, 2013/04/0020, 0048, (RPA 6/2014, S 324 – 330);
  • „Eignungsanforderungen bei Altlastensanierungsprojekten“ – BVwG 19.9.2014, W139 2009635-2/24E, (RPA 1/2015);
  • „Qualitätskriterien bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen“ (Privatbahn Magazin Fokus 3-2015, S.20-21);
  • „Begründungserfordernis mündlich verkündeter Erkenntnisse“ (RPA 3/2015, S 157-159);
  • „Unterlassene Bekanntgabe Bildung einer BIEGE“ (PRA 6/2015, S 384 - 387);
  • „Prokuristen sind Teil der Geschäftsführung“ (PRA 6/2015, S 365 - 371);
  • „Obliegenheit zur Meldung der Bildung einer BIEGE: Bewirkt der nicht fristgerecht mitgeteilte Zusammenschluss von Bewerbern zu einer BIEGE oder ARGE eine Nichteinladung?“ (RPA 5/2016, S 272 - 279);
  • „Antragslegitimation eines ausscheidenden Bieters zwingt Gericht zur umfassenden Überprüfung“ (PRA 3/2018, S 150 - 153);
  • „Ausschluss verbundener Unternehmer in jedem Stand des Verfahrens?“ (RPA 3/2021, S 145 - 148);
  • „Das Ende des Koalitionsverbots“ (RPA 5/2021, S 261 - 264);
  • Kommentar Bundesvergabegesetz 2018 – (Manz 23.05.2023);
  • „Nachhaltige Beschaffung – Ihre vergaberechtlichen Grundlagen und Herausforderungen“ (ZVB 01/2023 – S 4-11);
  • „Vergaberechtsschutz bei Rahmenvereinbarungen“ (RPA 1/2023, S 13 - 17);
  • „Widerruf Sektorenauftraggeber“ (PRA 2/2023, S 86 - 89);
  • „Instrumente multipler bzw kumulierter (gebündelter) Vergaben“ (ZVB 03/2023: S 108-112)

Casati Rechtsanwalt

MMag. Dr. Claus Casati
Mariahilferstraße 1b/17
1060 Wien

T +43 1 581 17 40
F +43 1 581 17 40-12
E
W www.casati.at

Anfahrtsplan Kanzlei Dr. Claus Casati

Parkmöglichkeiten:
Parkgarage Am Museumsquartier, Museumsplatz 1
Parkgarage Gerngross, APCOA AG, Lindengasse 17
Parkhaus Stiftgasse, WIPARK Garagen AG, Stiftgasse 5-9

U-Bahn:
U2 Station Museumsquartier Ausgang Mariahilfer Strasse


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